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Allgemeine Beförderungsbedingungen
Fahrkarten und Preise (gültig ab 01.02.2008)
Kostenlos befördert werden: Kinder unter 6 Jahren in Begleitung eines zahlenden Fahrgastes, dem die Beaufsichtigung obliegt. Kinderwagen, Hunde und Gepäck. Preise gelten im Orts- und
Nachbarortslinienverkehr.
Bei Fahren ohne gültigen Fahrschein wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 40,00 € erhoben
(§9 Erhöhtes Beförderungsentgelt/Allg. Beförderungsbedingungen).
ALT-Komfortzuschlag (nur beim Taxifahrer) 1,60 €
(Bei Nutzung der ALT-Fahrten zu Zeitlagen des Sonntagvormittag- u. Spätverkehrs)
Umsteigeverkehr
Die Umsteigeberechtigung bzw. Fahrtunterbrechung endet 30 Minuten nach Verlassen des Wagens, in dem der Umsteigefahrschein gelöst wurde. Nur bei einem zwangsläufig fahrplanmäßig
bedingten Aufentfalt behält der Umsteigefahrschein bis zur Abfahrt des nächsten Anschlusswagens seine Gültigkeit. Die Hin- und Rückfahrt innerhalb eines gleichen
Streckenabschnitts oder Rundfahrten im Verlaufe einer Fahrt dürfen mit dem Fahrschein nicht ausgeführt werden.
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